Kids in die Clubs

Wir möchten, dass alle Kinder bei uns Sport treiben können, unabhängig von der Einkommenssituation der Eltern!

Die kostenlose Mitgliedschaft für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre aus Familien mit geringem Einkommen!

Im Bereich des Sports ist in Hamburg das Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungsgutschein) in das Projekt „Kids in die Clubs“ integriert.
Vielen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen bleibt die Chance einer Vereinsmitgliedschaft versperrt, da die meisten Vereine – besonders im Hinblick auf schon ermäßigte Beiträge für Kinder und Jugendliche oder sozial schlechter gestellten Personen – mit der Finanzierung ihrer Angebote an ihre Grenzen geraten. Hier setzt die von der Hamburger Sportjugend ins Leben gerufene Aktion „Kids in die Clubs!“ an, die Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen eine kostenlose Vereinsmitgliedschaft ermöglicht.

Wer ist zuschussberechtigt?
Als Nachweis für eine Förderungsberechtigung benötigen wird einer der folgenden Leistungs- oder Bewilligungsbescheide:

Arbeitslosengeld II (SGB II)

  • Sozialgeld (nichterwerbsfähige Angehörige i. einer Bedarfsgem. nach SGB II)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung)
  • Leistungen im Rahmen des § 2 Asylbewerberleistungsgesetzes
  • Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz Wohngeld (WoGG)
  • Geringverdiener, die unter den von der BASFI festgelegten Einkommensgrenzen liegen (erweiterte – Einkommensprüfung gemäß Einzelnachweis)
  • Hilfen zur Erziehung / Pflegeeltern
  • Bezieher von Leistungen im Rahmen des § 3 Asylbewerberleistungsgesetzes

Außerdem muss das Formular „EINZELNACHWEIS – Feststellung der Förderungsberechtigung“ (erhältlich bei uns) ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.

Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an unsere Geschäftsstelle.